Die beliebtesten Krankenkassen in Deutschland

Wir kümmern uns um die direkte Abrechnung mit allen Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. So bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt: Klares Hören.

Weitere Krankenkassen mit denen wir abrechnen

Zuschuss und Eigenanteil

Falls Ihre Krankenkasse weniger als 690,15 € für Ihr gewähltes Hörgerät beisteuert, übernehmen wir den Differenzbetrag für Sie. Bei Auswahl Ihrer gesetzlichen Versicherung im Bestellprozess wird dieser Betrag automatisch verrechnet. So sehen Sie direkt, welchen Eigenanteil Sie tatsächlich tragen müssen.

Bitte beachten Sie: Überschreitet der Preis des Hörgeräts den Betrag von 690,15 €, entstehen zusätzliche Zuzahlungskosten. Der genaue Eigenanteil variiert je nach gewähltem Modell. Detaillierte Informationen zur Zuzahlung finden Sie stets auf den jeweiligen Produktseiten.

Voraussetzungen für den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen

Ärztliche Bescheinigung in Form einer Verordnung/Rezeptes
Erneuerungsfrist von 6 Jahren abgelaufen
Gesetzlich versichert

Unsere Kassengeräte für 0 €

Für gesetzlich Versicherte bieten wir unsere Kassenmodelle ohne Zusatzkosten an. Alles, was Sie benötigen, ist eine ärztliche Verordnung. Jedes Hörgerät kommt mit gratis Zubehör: Reinigungsset, Schirmchen, Filter, Hörer sowie Ladestation oder 60 Batterien. Probieren Sie unsere Geräte 30 Tage lang unverbindlich aus.

Zu den Kassenmodellen

Häufig gestellte Fragen

Wann bezahlt die Krankenkasse neue Hörgeräte?

In der Regel haben sie nach Ablauf von 6 Jahren bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf einen Zuschuss für neue Hörgeräte.

Wie setzt sich die Kostenübernahme zusammen?

Der höchste gesetzlicheKrankenkassenzuschuss liegt bei 690,15 € pro Ohr. Je nach Krankenkasse kann dieser auch geringer ausfallen. Sollte Ihre Krankenkasse weniger als diesen Betrag übernehmen, springt Integrado für den Differenzbetrag ein. So dass ein Zuschuss von 690,15€ durch uns garantiert ist. Das bedeutet, dass unsere Kassenmodelle für Sie effektiv 0 € kosten. Bei anderen Modellen kann jedoch ein Eigenanteil hinzukommen. Den genauen Betrag dieses Eigenanteils sehen Sie direkt bei der Konfiguration ihrer Hörgeräte in unserem Shop.

Wie übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Reparaturen?

Bei einem zuzahlungsfreien Hörgerät übernimmt die Krankenkasse alle Reparaturkosten, in der Regel für einen Wartungszeitraum von sechs Jahren. Wenn Sie jedoch ein eigenanteilspflichtiges Hörgerät tragen, fallen für Reparaturen zusätzliche Kosten an. Als besonderen Service bieten wir Ihnen ein 6-Jahres-Paket an, bei dem Sie von z.B.: einer Reparaturpauschale und vielen weiteren Vorteilen profitieren können Zum 6-Jahre-Servicepaket.

Wann bezahlt die Krankenkasse neue Hörgeräte?

Ja, bei gesetzlich Versicherten wird der Betrag von 690,15 € direkt vom Gesamtpreis in unserem Shop abgezogen. So sehen sie direkt ob weitere Zuzahlungen von Ihnen erbracht werden müssen.

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